Kita PH e.V. Bonn

Die Kindertagesstätte an der PH e.V. freut sich über einen Zuschuss von 15.000 Euro zu den Baukosten

Große Freude bei der Bonner Kindertagesstätte an der PH e.V.: Die GlücksSpirale fördert den Neubau der Elterninitiative mit einem Zuschuss von 15.000 Euro. Mit dem Fördergeld werden die Kosten für Statik, Wärmeschutz, Bauleitung sowie das Konstruktionsvollholz beglichen.

Die Kita-Vorsitzenden Moritz Walheim und Anna Klose reagierten sehr erleichtert auf die Bewilligung des Zuschusses: „Dadurch müssen wir weniger an Eigenmitteln aufbringen als ursprünglich angenommen.“ Der Neubau der Kita hatte insgesamt mehr als 200.000 Euro gekostet. 85.000 Euro davon steuerte das Land Nordrhein-Westfalen an Fördermitteln für Kita-Neubauten hinzu. Die übrigen rund 115.000 Euro musste die kleine Elterninitiative alleine finanzieren. Durch den Zuschuss der GlücksSpirale sind es jetzt nur noch 100.000 Euro an Eigenmitteln, die durch eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, durch einige Darlehen und Kredite aufgebracht worden sind.

Das neue Gebäude wurde zwar schon im Januar dieses Jahres bezogen. Aber erst jetzt bekommt die Elterninitiative offiziell die letzten Fördergelder. WestLotto-Bezirksleiterin Anja Schmitz und ihr designierter Nachfolger René Klose machten sich selbst vor Ort ein Bild von der neuen Kita in Holzbauweise. Die 20 Jungen und Mädchen der Kita zeigten ihnen alle Räume. Anja Schmitz zeigte sich begeistert: „Es ist schön zu sehen, was konkrete Hilfe bewirkt. Mit der finanziellen Förderung aus den Erträgen unserer Lotterieprodukte macht das Neubau-Projekt der Kita einen entscheidenden Schritt nach vorne. Und wir freuen uns natürlich, einen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander in NRW leisten zu können.“

Die Kindertagesstätte konnte die Förderung beantragen, weil sie Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist. Denn neben dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unterstützt die GlücksSpirale über das Land NRW auch Projekte von Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., zu der auch der Paritätische Wohlfahrtsverband zählt. Die Antragstellung erfolgt stets über den jeweiligen Verband.

 

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